Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
Das Fernstudium bereitet optimal auf die entsprechende IHK-Prüfung zum/zur Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen vor. Die Fortbildung richtet sich an Berufstätige, die bereits in der Branche tätig sind, aber Führungsaufgaben und Verantwortung übernehmen wollen und noch Aufstiegspotential in der eigenen Karriere sehen.
Daten & Fakten zum „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ Lehrgang:
- Anerkennung: staatlich anerkannt
- Studiendauer: unter 18 bis 27 Monate
- Abschlüsse: Abschlusszeugnis und/oder staatliche Prüfung
- Testphase: 4 Wochen gratis testen
Zielgruppe des „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ Studienganges:
In erster Linie richtet sich der Lehrgang “„Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ an Berufstätige, die bereits im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind und Interesse an kaufmännischen und verwaltenden Aufgabenstellungen mitbringen und Führungsaufgaben und mehr Verantwortung übernehmen wollen und ein höheres Gehalt anstreben. Die Zusatzqualifikation, die der Abschluss als IHK-geprüfter Fachwirt bedeutet, ist der direkte Weg für diese Pläne, die bei diesem Lehrgang entscheidender sind als die Herkunft der Teilnehmer. Auch für Quereinsteiger ist die Fortbildung deshalb durchaus geeignet.
Inhalte des „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ Fernstudiums:
In drei große Themenbereiche ist der Lehrgang „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ gegliedert; zunächst werden die Teilnehmer anhand wichtigen Know-Hows zum Thema Arbeitsmethodik in den Lehrgang eingeführt und erlernen Techniken für erfolgreiches Zeitmanagement und Arbeitsplatzorganisation.
Im Anschluss steht der erste große inhaltliche Block auf dem Programm. Im Themenbereich “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erlernen die Teilnehmer volkswirtschaftliche Grundlagen, betriebliche Funktionen und deren Zusammenhänge. Gleichermaßen werden sie in die Existenzgründung und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Zusammenschlüssen eingeführt. Im Bereich Rechnungswesen werden grundlegende Aspekte des Rechnungswesens und der Finanzbuchhaltung erlernt: von der Kosten- und Leistungsrechnung bis hin zur Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen. In das Thema Recht und Steuern werden die Teilnehmer schließlich ebenso eingeführt, bevor der erste große Block mit dem Modul Unternehmensführung und wichtigem Know-How zur Betriebsorganisation, Personalführung- und entwicklung sinnvoll abgerundet wird.
Während der erste Themenblock mehr als betriebswirtschaftliche Grundausbildung gelten darf, geht es bei den „Handlungsfeldübergreifenden Qualifikationen“ um das Tagesgeschäft einer Fachwirtin in spe. Zunächst steht die Sozial- und Gesundheitsökonomie auf dem Lehrplan, die im Rahmen des Lehrgangs sorgfältig analysiert und kennengelernt wird. Rechtliche Bestimmungen erlernen die Teilnehmer im Anschluss; sein Ende und gleichermaßen einen wunderbaren Ausblick findet der Lehrgang mit den Themen Marketing und Management, in denen die Teilnehmer erfolgreiche Werbung und Öffentlichkeitsarbeit genauso erlernen wie die erfolgreiche Führung eines Unternehmens.
Voraussetzungen für die Teilnahme am „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ Lehrgang:
Neben einem grundsätzlichen Interesse an kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen gelten für den Lehrgang „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen“ zunächst keine besonderen Voraussetzungen.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung für die IHK-Prüfung jedoch müssen Sie für zwei Prüfungsteile gewisse Voraussetzungen erfüllen. Für den ersten Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen Sie eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren mitbringen. Falls Sie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich haben, müssen Sie stattdessen nur ein Jahr Berufserfahrung mitbringen; und für den Fall, dass Sie die mindestens dreijährige Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf absolviert haben, müssen Sie über die Ausbildung hinaus keine Berufspraxis mitbringen, um zum ersten Prüfungsteil zugelassen zu werden.
Der zweite Prüfungsteil zum Thema „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ setzt voraus, dass Sie den ersten Prüfungsteil innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossen und in der Zwischenzeit ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben. Die Praxis soll hier im verwaltenden oder kaufmännischen Bereich erworben werden und wesentliche Bezüge zu den späteren Aufgaben aufweisen.
Fazit der Redaktion
Der Sozial- und Gesundheitsbereich muss keine Sackgasse für die Karriere sein: der Lehrgang „Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK“ macht erfolgreich vor, dass auch im Gesundheitswesen Raum für Karrieresprünge und persönliche Entwicklung ist – weshalb wir diese Fortbildung nur wärmstens empfehlen können.