Der Lebenslauf wird oftmals unterschätzt von Bewerbern. Offenbar regiert der Mythos, das Anschreiben der Bewerbung wäre das wichtigste Element in der Bewerbungsmappe. Tatsächlich jedoch ranken sich das Anschreiben, die Zeugnisse und das Deckblatt nur um das eigentliche Zentrum: Den Lebenslauf. Das ist das Dokument, das besonders in Augenschein genommen wird und daher als absoluter Schwerpunkt gilt. Damit das Erstellen eines Lebenslaufes sinnhaft ist, sollte man sich als Bewerber und potentieller Mitarbeiter in spe damit vertraut machen, wie ein Personaler so einen Lebenslauf eigentlich begutachtet.

Die optische Struktur

Ganz wichtig ist es, dass der Lebenslauf schlicht wirkt, sodass er übersichtlich ist. Im Grunde genommen sollte auf einen Blick sofort erkennbar sein, um welche Person es sich handelt und welche Referenzen sie nachweisen kann. Zeit hat niemand mehr übrig, vor allem keine Personaler. Sie sollen oftmals ausgesprochen schnelle Entscheidungen treffen und effizient arbeiten.

Das Passfoto

Das Passfoto des Bewerbers gehört – nach wie vor – oben rechts auf den Lebenslauf. Hier wird geklebt oder qualitativ sehr hochwertig gescannt, wobei das klassische Passfoto deutlich mehr Eindruck hinterlässt.

Die persönlichen Daten auf einen Blick

Bezüglich der persönlichen Daten hat sich binnen des vergangenen Jahrzehntes nichts geändert. Dazu zählen:
  •   Name und Vorname
  •   Geburtsdatum
  •   Adresse samt Ort und PLZ
  •   Aktueller Familienstand
  •   Die Nationalität

Die inhaltliche Struktur

Inhaltlich sollte der Lebenslauf ebenfalls maximal übersichtlich sein. Daher geht der aktuelle Trend zum amerikanischen Lebenslauf: Hier wird vom Ist-Zustand ausgehend zurückgearbeitet. Das heißt, dass das aktuellste Lebensereignis direkt zu Beginn des Lebenslaufes beschrieben wird um dann im Verlaufe des Überblickes in die Vergangenheit zurück zu gehen. Damit erleichtert der Bewerber es dem Lesenden, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen.

Tipps und Tricks

Der Bewerber sollte sich zwingend genau mit dem Stelleninserat beschäftigen. Darin stecken meist alle Informationen, auf die der potentielle Arbeitgeber viel Wert legt. Daher sollten sich diese Schlüsselthemen und Bedürfnisse auch im eigenen Lebenslauf widerspiegeln. Wird also bereits in der Annonce, auf die der Bewerber reagiert, nach Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit gesucht, so sollten auch exakt diese Schlüsselbegriffe sowohl im Lebenslauf, als auch im Bewerbungsanschreiben auftauchen. Sollte es eine Bewerbungsphase im Lebenslauf gegeben haben, also einen Zeitraum, in dem der Bewerber arbeitssuchend gewesen ist, sollte auch hier das Positive hervorgekehrt werden: Sie haben sich privat, im Freundeskreis oft englisch unterhalten? Geben sie dem Ganzen einen passenden Namen.

Der Aufbau des tabellarischen Lebenslaufes

Wie bereits eingangs erwähnt – die amerikanische Variante des tabellarischen Lebenslaufes ist aktuell sehr beliebt. Das hat den Grund, dass der aktuelle Status des Bewerbers auf den ersten Blick erkennbar gemacht wird und man sich dann, wenn Interesse besteht, rückwärts in der Zeit durcharbeitet. Denn letztendlich ist es zwar nicht unwichtig, wo sich der Bewerber vor einem Jahrzehnt beruflich orientiert hat, aber aktuell eben nicht maßgeblich. Ganz wichtig ist es, dass der tabellarische Lebenslauf vollständig ist, Lücken darf es hier nicht geben. Im Lebenslauf selbst kommentiert der Bewerber nichts, denn dieser besteht ausschließlich aus knappen, übersichtlichen und punktgenauen Fakten. Hierfür muss der Bewerber in der Lage dazu sein, stichpunktartig alle Schwerpunkte zu komprimieren.

Was tun bei Lücken im Lebenslauf?

Der Bewerber sollte sein Selbstbewusstsein keinesfalls verlieren. Es gibt keine Lücken im Lebenslauf. Es gibt auch bitte keinen Stichpunkt, der lautet „arbeitssuchend/arbeitslos seit 05/2013“ oder ähnliches. Stattdessen wäre der kurze Stichpunkt „Bewerbungsphase“ absolut angebracht und deutlich weniger negativ behaftet.

Extras

In der Hardwareform des Lebenslaufes wird nach wie vor, recht altmodisch vorgegangen: Der Bewerber hinterlässt hier am Ende seine handschriftliche Unterschrift. Auch wird es inzwischen immer beliebter, seinen Lebenslauf – vor allem in virtueller Form – grafisch darzustellen. Eine Grafik kann einen tabellarischen Lebenslauf ersetzen, muss allerdings dennoch ebenso übersichtlich und auf das Wesentliche beschränkt bleiben. Etwa 2 Minuten Zeit nimmt sich ein Personalleiter im Schnitt, um sich über den Bewerber einen Überblick zu verschaffen. Daher: Oben rechts im Lebenslauf gehört ein bitte ordentliches Bewerbungspassbild eingeklebt.
  Das Anschreiben liegt recht weit oben auf innerhalb der Bewerbungsmappe und ist daher nicht zu unterschätzen. Es ebnet den Weg zum Lebenslauf und sollte daher ansehnlich strukturiert und nicht überladen sein, darüber hinaus informativ und wortgewandt. Hier sollte auch das Layout passen, denn das Auge des Personalleiters, der stapelweise Bewerbungsmappen sichtet, erfasst hier binnen kürzester Zeit jede Menge Informationen. Vor allem auf Schlüsselworte, die oftmals im Stelleninserat bereits aufgezählt worden sind, werden hier regelrecht gesucht. Ein Bewerbungsanschreiben sollte Selbstbewusstsein ausstrahlen, jedoch keine Arroganz. Aber vor allem keine Unsicherheit.

Das Layout

Das Anschreiben einer Bewerbung wird stets professionell aufgebaut: Schlicht und ordentlich. Hier gehören keine Verschnörkelungen hin, sondern nur Wesentliches. Begonnen wird natürlich mit dem Adressaten und dem Absender. Um hier die gewünschte Form zu behalten, wie entsprechend typische Zeilenabstände beispielsweise, gibt es mehr als ausreichend Mustervorlagen in den Weiten des Internets. Doch wirklich notwendig ist das nicht, denn die meisten Regeln sind schnell in ein paar Worten zusammengefasst:
  •   Oben links steht der Absender
  •   Oben rechts gehören Ort und Datum hin
  •   Abermals links, doch zwei Zeilenabstände weiter unten: Der Adressat
  •   Nach zwei weiteren Leerzeilen folgt die Betreff-Zeile
Zum Absender gehören:
  •   Vor- und Zuname
  •   Telefon-/Handynummer
  •   Straße
  •   PLZ und Ort
  •   eMail-Adresse
Die Mail-Adresse des Bewerbers sollte möglichst offiziell und souverän wirken. Sehr beliebt sind Adressen, die die Initialen und das Geburtsjahr des Bewerbers beinhalten. Beim Adressaten sollte bitte möglichst auch ein Ansprechpartner angegeben werden, begonnen wird selbstverständlich mit dem Firmennamen. Darauf folgt die Straße, dann PLZ und Wohnort. Der Ansprechpartner darf vor der Anschrift und nach der Abteilung genannt werden, aber auch erst zum Schluss. Die Betreffzeile sollte fett gedruckt sein, aber bitte nicht mehr, wie es einst üblich gewesen ist, auch mit „Betreff:“ beginnen. Sinnvoll wäre hier ein Inhalt, wie zum Beispiel: „Bewerbung auf die Stelle als Arzthelferin“.

Die Einleitung

Ist der Ansprechpartner bekannt, sollte dieses Wissen auch genutzt werden. Verzichtet werden sollte dann auf sehr allgemeine Ansprachen á la „Sehr geehrte Damen und Herren“ – das sollte dann entsprechend ersetzt werden durch „Sehr geehrter Herr Müller“. Ist es jedoch nicht ganz sicher, wer der Ansprechpartner genau ist, sollte doch im Zweifel besser ganz allgemein angeschrieben werden, statt versehentlich einen verkehrten Namen zu nennen, das wäre peinlich. Eine Variante, um einem solchen Fauxpas aus dem Weg zu gehen wäre, einfach zum Hörer zu greifen: Der Bewerber kann sich innerhalb des Unternehmens einfach nach dem richtigen Ansprechpartner erkundigen. Wichtig hierbei ist dann jedoch auch noch daran zu denken, sich bei fraglichen Namen den Ansprechpartner buchstabieren zu lassen. Meyer ist nicht gleich Mayer. Eine tolle Einleitung folgt daraus außerdem: „Wie mir Ihre Kollegin, Frau ***, in unserem gestrigen Telefonat mitteilte….“ – dieser Start wäre ein geradezu idealer Einstieg da daraus hervorgeht, dass sich wirklich engagiert worden ist. Und zwar derart, dass sogar zum Telefon gegriffen worden ist. Kam es auf diesem Wege nicht zu dem Interesse des Bewerbers, sollte von Floskeln, wie sie in jeder Bewerbung stehen, abgesehen werden. Gestrichen gehört „Wie ich Ihrer Annonce in der *** Zeitung entnahm…“ – Das ist unnötig. Aus einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis heraus darf man selbstbewusst in das Anschreiben einsteigen. O-Ton könnte zum Beispiel sein: „Sehr geehrter Herr ***, seit 3 Jahren bereits bin ich erfolgreich tätig in der Bäckerei Mayer…“ Ideal wäre es, wenn es einen geheimen „Joker“ gäbe: Es gab eine explizite Empfehlung eines Bekannten, der dort womöglich bereits im Angestelltenverhältnis tätig ist? Dann sollte so der Einstieg erfolgen. Hier dürfen in Absprache mit dem Tippgeber also auch Namen genannt werden.

Der Hauptteil

Formfehler sind im Anschreiben insgesamt verheerend: Zahlendreher, Flüchtigkeitsfehler und Geschmiere gehört hier nicht hin. Es gibt immer in einem Unternehmen einen Personaler, der darauf dann vermeintliche Rückschlüsse auf die nachlässige Arbeitsweise des Bewerbers zu schließen gedenkt. Zudem sollte man, so es geht, nicht mehr Content in einer Bewerbung unterbringen, als eine DIN A4-Seite erfasst. Darüber hinaus muss bereits wieder einmal weitergeblättert werden und der Leser wird allmählich den Spaß daran verlieren. Also: Kurz und knackig sollte sie sein. Optisch sollten klare Absätze erfolgen, eine Leerzeile genügt hier, so wird etwas Platz gespart. Und inhaltlich die eben für die entsprechende Position relevante Fähigkeiten benennen.

Die Schlussformel

Am Ende sollte abschließend einmal deutlich erklärt werden, wieso der Bewerber für eben genau diese Stelle prädestiniert ist. Die wirkliche Schlussformel sollte sich selbstbewusst auf ein folgendes Vorstellungsgespräch beziehen. Hier wird nicht darum gebeten, einen Termin zu erhalten sondern viel mehr erklärt, dass der Bewerber bereits gespannt ist auf einen Terminvorschlag und sich darauf freut. Der letzte Satz vor der persönlichen Unterschrift sollte stets standardmäßig wie folgt lauten: Mit freundlichen Grüßen.

Die Unterschrift

Die Unterschrift hebt sich etwas ab, wenn man mit einem Tintenroller oder einem Füller unterschreibt. Zum Einen, weil das Gedruckte in Schwarz gehalten ist und die Tinte in Blau und zum anderen, weil das deutlich souveräner wirkt, also eine Unterschrift mit Kugelschreiber. Kurzum: Füller hat Stil.
Eine Bewerbung gänzlich ohne ein Passfoto kommt nie gut an bei einem potentiellen Arbeitgeber in spe. Ein Jeder möchte sich ein persönliches Bild von einem Bewerber machen, denn das Erscheinungsbild ist nun mal meist nicht egal. Gerade ein gepflegtes Äußeres ist für die meisten Berufe unabdingbar. Zudem kann man an einem offenen Blick und angemessener Kleidung schnell erkennen, ob ein Bewerber beispielsweise für den direkten Kundenkontakt geeignet ist. Doch Vorsicht: Bevor ein nur semi-gutes Passbild verwendet wird, sollte doch besser verzichtet werden, bis ein ordentliches und adäquates Passbild von einem dafür geeigneten Fotografen vorliegt.

Muss ein Passfoto wirklich sein?

Nein. Ganz offiziell ist ein Passfoto in den Bewerbungsunterlagen nachweislich keine Pflicht. Dafür sorgt das allgemeine Gleichstellungsgesetz, dass es in Deutschland gibt. Dieses besagt, dass niemand diskriminiert gehört und jeder Bewerber vom potentiellen Arbeitgeber gleichermaßen behandelt werden soll. Und selbstverständlich gibt es nun mal optische Unterschiede unter den mannigfaltigen Bewerbern. Es darf also keine Absage geben, weil der Bewerber nicht in ein bestimmtes Altersschema passt, beispielsweise. Natürlich auch nicht seiner Hautfarbe, seiner Abstammung, des Geschlechtes wegen usw. Groß geschrieben wird also: Gleichbehandlung. Nichtsdestotrotz ist es auch nachvollziehbar, wenn ein Arbeitgeber sich auch bereits vorab ein Bild von seinen Bewerbern machen möchte. Daher ist es sozusagen einfach schicklich, ein ordentliches Foto zu präsentieren. Zudem zeugt auch das von Engagement, denn jedem zukünftigen Arbeitgeber ist ebenso klar, dass ein Termin beim Fotografen Zeit und auch finanzielle Mittel erfordert.

Wieso muss das Passbild von Fotografen kommen?

Passbild ist nicht gleich Passbild. Gerade der Hintergrund, das Licht und auch die Positionierung des Bewerbers, sowie eine farbliche Abstimmung einhergehend mit der professionellen Beratung des Fotografen, der dafür einfach einen Blick und KnowHow hat, sind sehr wichtig. Übrigens: Wenn mehrere Passbilder gekauft werden, gibt es immer einen preislichen Vorteil.

Geht das nicht auch virtuell?

Ein ordentliches, vom Fotografen gemachtes Passfoto kann eingescannt werden. Sollte die Bewerbung ausgedruckt werden muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Ausdruck hochwertig ist. Auf virtuellem Wege sollte das Passfoto so eingepflegt einen guten Eindruck hinterlassen und sich finanziell so gut amortisieren, da es so ja unbeschränkt häufig genutzt werden kann.

Was sagt mein Passfoto über mich aus?

Der Ersteindruck ist stets entscheidend für oder gegen Sympathie. Beachtet werden muss unbedingt die Kleidung, die der Bewerber auf dem Passfoto trägt. Ein sauberer, glatt gebügelter Kragen sagt deutlich mehr aus über zum Beispiel Ordnungsliebe und Seriosität, als ein zerknitterter Hemdausschnitt. Es sollte selbstverständlich sein, dass der Bewerber sich beim Passfoto Mühe gibt, denn schließlich kostet diese Dienstleistung ja auch Geld: Investiert werden sollte daher im Zweifelsfall zuvor auch in einen Termin beim Friseur. Ein offener Blick in die Kamera spricht Bände: Sie sind aufgeschlossen, teamfähig und kundenorientiert? Dann sollte das auch auf dem Foto genau so erkennbar sein.

Wohin gehört das Foto in der Bewerbungsmappe?

Das Passfoto gehört auf den Lebenslauf, in die obere rechte Ecke. Auch im virtuellen Schriftverkehr. Wenn das Foto in die Bewerbungsmappe eingeklebt wird wäre es sinnvoll, lösbaren Kleber zu verwenden, sodass im Falle einer Bewerbungsrücksendung das Bild abermals verwendet werden kann. Die Größe des Bewerbungsfotos haben Karriereexperten festgelegt: Die Mindestmaße sind 3,5 x 4,5 Zentimeter und größer als 9,0 x 13,0 Zentimeter sollte es nicht sein. Idealerweise hat das Bewerbungsbild 4,5 x 6 Zentimeter.

Welche Fehltritte sollten beim Foto vermieden werden?

Beim Fotografen kann im Grunde kaum ein Fauxpas unterlaufen: Der Hintergrund zählt mit zum Bild, alles was im Bild erkennbar ist, gehört somit zum Bewerber und rundet das Gesamtbild entsprechend ab. In Zeiten von sozialen Netzwerken und der modernen Nutzung neuer Medien wie dem Internet ist es zudem anzuraten, Profilbilder nicht völlig entartet zu posten oder eben entsprechende Privatsphäre-Einstellungen anzupassen. Jeder Bewerber sollte überdenken, ob und wie er über weltweite Suchmaschinen – auch der Bildersuche – auffindbar ist.
Nachdem nun die Bewerbungsunterlagen in einer ordentlichen Bewerbungsmappe in der richtigen Reihenfolge, mit adäquaten Zeilenabständen und einem seriös und doch offen wirkenden Passfoto vom Fotografen bestückt worden sind, ihren Weg zum richtigen Ansprechpartner fanden und die Anstandswartephase vorüber ist, darf endlich zum Hörer gegriffen werden. Es wird ganz sicher Bewerber geben, die sich darauf regelrecht freuen. Vor allem Telekommunikationsfachkräfte erachten genau diese Aufgabe als ein Leichtes. Aber bei vielen anderen ist es so, dass wenn der Moment endlich da ist, wo man anrufen könnte, doch die Nerven flattern. Bei ist es einfach und schmerzfrei und auch schnell erledigt. Am besten legt man sich vor dem anstehenden Telefonat ein paar Worte zurecht, gern auch mit Unterstützung eines Spickzettels. Abgelesen sollte der Text dann jedoch dennoch nicht klingen.

Den Termin klar definieren

Sich mental auf dieses ja sehr wichtige Telefonat vorzubereiten ist wichtig. Sowohl für die Ungeduldigen, als auch für die Bewerber, die bereits echte Angst vor dem Anruf haben.

Gesprächsvorbereitung

Während des Telefonates sollte man sich hinstellen. Und zwar in einer selbstbewussten Haltung. Es ist nämlich nachweislich so, dass man das durchaus am Telefon genau so überträgt. Die Stimme wirkt herzlicher, offener und freundlicher. Hängende Schultern oder eine Jogginghose gehören in dieses Telefonat nicht. „Man sieht mich doch aber nicht?“ – Richtig, aber man hört. Und zwar alles. Die Grundeinstellung spiegelt sich in der Stimme wieder. Gerade Leser, die in Richtung Kommunikation und/oder Psychologie studierten werden genau wissen, was ich damit sagen will. Man möchte ja als Bewerber weder als harsch oder unsicher gelten. Der Stimmeinsatz am Telefon vermittelt Persönlichkeit. Dieser Anruf gilt also quasi als weiterer Teil der persönlichen Visitenkarte. Ein ruhiger Ort für dieses Telefonat wäre angebracht. Also bitte nicht von unterwegs, der Straßenbahn oder der offenen Straße, wo womöglich im Hintergrund auch noch Baumaschinen Krach verursachen. Ablenkung ist jetzt nicht angebracht. Internet, Fernseher und Radio gehören für diesen Anruf doch bitte abgestellt. Das gewährleistet nicht nur, dass der Anrufer selbst hochkonzentriert in den Hörer spricht sondern auch, dass er umgekehrt auch versteht, was ihm gerade vermittelt wird als Rückinformation.

Was will ich sagen?

Niemand will gehetzt oder ängstlich rüberkommen am Telefon. Schließlich geht es um einen selbstbewussten Bewerber, der einen anspruchsvollen Job WILL und diesem auch gewachsen ist. Ein triviales „Guten Tag“ heißt eben nicht nur „Guten Tag!“ – sondern bereits hier sind der Tonfall, die Sprechgeschwindigkeit und die eigene Lautstärke einfach wichtig. Ganz gleich, wer im Unternehmen am anderen Ende der Leitung gerade den Hörer ergriff, um den Bewerberanruf entgegen zu nehmen – er wird, so es geht, bitte auch persönlich angesprochen. Nun wird also als Resultat daraus ein „Guten Tag, Frau Meyer, hier spricht Herr YX…“ – Das allerdings sollte eigentlich sowieso schon eine einfache Höflichkeitsfloskel sein und daher eine Selbstverständlichkeit darstellen. Dieses eine Telefonat wird recht schnell verlaufen, mit etwas Glück landet man auch direkt beim ersten Anklingeln beim richtigen Gesprächspartner. An wen man sich wendet? Zunächst einmal schenkt man dem ersten Gesprächspartner am Telefon volle Aufmerksamkeit, doch Ziel ist der Ansprechpartner der verantwortlich für die eigene Bewerbung ist und somit für die zu vergebende Stelle. Nun soll bitte nicht um den heißen Brei herumgeredet werden, einen Subtextgenerator möchte kein Gesprächspartner anwenden müssen um zu verstehen, was der Grund des Anrufes ist. Kurz und knackig, aber dennoch charmant darf der Gesprächsstart sein. Beispielsweise so: • „Hallo Frau ***, hier ist Herr ***, ich möchte gern Herrn **** sprechen, es geht um meine Bewerbungsunterlagen“ (Hierfür muss der richtige Ansprechpartner bekannt sein) – gut wäre auch die selbstbewusste Variante á la „Guten Morgen Frau ***, ist Herr *** im Haus? Ich müsste ihn sprechen wegen der Bewerbungsmappe, die ich ihm vor 2 Wochen zugeschickt habe“ • „Guten Tag, Herr ***, ich bin Herr *** und melde mich, weil ich Ihnen vor etwa 2 Wochen habe meine Bewerbungsunterlagen zukommen lassen. Nun wollte ich mich erkundigen, ob diese ankamen und Sie eventuell bereits einen Moment Zeit hatten, um einen Blick hineinzuwerfen“ Auf selbstbewusste, aber freundliche Weise wird so der Anrufer sicherlich mindestens eine weiterbringende Information erhalten. Viel Erfolg!
Über eine Bewerbung muss man offenbar, wie die vorangegangenen Beiträge und Artikel zeigen, eine ganze Menge wissen. Ist es erst soweit dass das Fernstudium beendet ist und zudem idealerweise auch noch erfolgreich absolviert, so denkt man ja eigentlich, dass man das Schwerste hinter sich hat. Das mag im Rahmen des Inhaltlichen, das Studium betreffend, auch der Fall sein. Aber eine Bewerbung ist nicht mal einfach so schnell nebenher zusammengestellt. Das merkt vor allem der Leser letztendlich, der sich den lieben langen Tag mit nichts anderem beschäftigt und daher ein echtes Auge für das Detail beweist. Und nun ist das Studium beendet und man darf sich endlich auf die Bewerbungen stürzen um sich seinen Traumjob zu sichern. Besonders engagierte Bewerber werden sich bereits Gedanken um ein Motivationsschreiben gemacht haben.

Was ist ein Motivationsschreiben?

Im Grunde genommen ist ein Motivationsschreiben ein anderes Wort für das Anschreiben der Bewerbung. Hierbei geht es also sowohl darum, den potentiellen Arbeitgeber in spe von sich selbst zu überzeugen, also auch darum darzulegen, wieso man selbst genau DIESEN Job will.Exakt dieser Wille sollte hierbei auch deutlich kommuniziert werden. Darüber hinaus kann man auch anders vorgehen: Das Anschreiben der Bewerbung wird in diesem Falle schlicht, nüchtern und konkret gehalten. Hier kommt man auf den Punkt und beschreibt ausschließlich klare Fakten – und das möglichst kompakt und vor allem übersichtlich. Dann kann zudem das Motiationsschreiben – in bestimmten Berufsgrueppen – eine Art dritte Seite innerhalb der Bewerbungsmappe darstellen, wenngleich auch in besonders kreativer Form. Sogar in Form einer Ode oder eines Gedichtes kann diese Extra-Seite erstellt werden. Doch unter uns: Bei Berufen, in denen man in sehr seriösen Unternehmen eine Bewerbung abgeben möchte, sollte man auf solche Details besser verzichten.

Ist ein Motivationsschreiben notwendig?

Nicht zwingend. Oftmals wird darauf verzichtet, soetwas wirkt oft verspielt und manchmal sogar störend, weil ein solches Schreiben als Extra in der Mappe nur sinnfreien Platzes bedarf.

Wie baut man ein solches Schreiben auf?

Letztendlich ist und bleibt das Motivationsschreiben ein Anschreiben in einer Bewerbung. Die Ansprache sollte also auch hier maximal persönlich, jedoch dennoch auch seriös sein. Der explizite Ansprechpartner ist bereits bekannt? Dann darf bitte ein Name fallen. Ein “Sehr geehrte Frau Mayer” wirkt stets besser, als ein “Sehr geehrte Damen und Herren”, doch vorranig gilt es zu beachten, dass in jedem Fall der korrekte Ansprechpartner angesprochen wird und dass der entsprechende Name auch zwingend korrekt geschrieben wird. Insgesamt gehören sie geschriebenen Sätze eher kurz gehalten und vor allem prägnant. Um den heißen Brei zu reden bringt keinem etwas, es raubt Platz und macht das Lesen kompliziert. Halten Sie den Leser bei der Stange, kurz und knackig. Gerade im Mittelteil darf unbedingt auf die persönlichen Vorzüge eingegangen werden. Es ist wichtig, dass man selbstbewusst wirkt und seine besonders positiven Eigenschaften auch Preis gibt. Ein einprägsamer Schluss ist ein Muss. Ein “Ich würde mich über einen Vorstellungstermin freuen” kommt in nahezu jedem Anschreiben vor. Hier darf man mutig sein. Wie wäre es zum Beispiel mit einem “Ich freue mich bereits auf einen Terminvorschlag zur Vorstellung”? Das wirkt mutig und selbstbewusst. Generell darf man sich nicht kleinmachen, weil man noch keine Berufserfahrung im neu auserkorenen Job hat. Sie haben studiert! Das ist eine echte Leistung. Und dann auch noch auf Fernstudienbasis. Das schafft nicht jeder. Hier geht man also nicht auf bereits erworbene praktische Kenntnisse ein, aber auf Vorlieben, Talente und auch die Schwerpunkte des erfolgreich absolvierten Fernstudienganges. Beispielsweise ist ein toller, einprägsamer Start: “Als Absolvent der Betriebswirtschaftsleere begeistere ich mich insbesondere für…” – “Mein Studium schloss ich im Juni 2006 an der Uni YX mit dem Gesamtdurchschnitt sehr gut ab..” Und: Es gibt selbstverständlich auch ganz persönliche positive Eigenschaften. Diese dürfen nicht nur, sondern sollten sogar unbedingt genannt werden. “Durchhaltevermögen und Sorgfalt zeichnen mich aus…” oder “Mir selbst spreche ich eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit zu…”

Wo gehört das Motivationsschreiben innerhalb der Bewerbungsmappe hin?

Entweder gehört das Motivationsschreiben als Anschreiben anerkannt oder aber als besonderes und sehr persönliches Extra, was dann als dritte Seite gilt.

Was sollte man dabei beachten?

Alle Sachverhalte werden innerhalb des Motivationsschreibens als positiv deklariert und kommuniziert. Schließlich möchte man als Bewerber ja herausragen und einen sehr guten Ersteindruck hinterlassen. Aufdringlichkeit gilt es hier zu vermeiden, ebenso eklatante Übertreibungen. Sollte es eine weniger positive Eigenschaft am Bewerber geben, sollte man diese schlichtweg nicht ansprechen aber keinesfalls separat hervorheben. Unsicherheiten der noch so kleinsten Art werden einem erfahrenen Personaler schnell ins Auge fallen. Und: Meiden Sie “Ichs”. Das wirkt arrogant und lässt vermuten, dass man sich selbst als Bewerber nicht gut in die Lage des potentiellen Arbeitgebers versetzen kann, was wiederrum mangelnde Sozialkompetenz ausstrahlen könnte. (“Ich habe Ihrer Annonce entnehmen können….” – Besser wäre hier beispielsweise: “Sie inserierten am 1.1.13 in der MZ ….”)
Wie aufregend das Berufsleben doch sein kann. Erst das Fernstudium neben einer Tätigkeit, das war allein schon anstrengend. Stolz sein darf man nun, wenn das bereits erfolgreich absolviert worden ist. Dann geht es in eine Art Bewerbungsmarathon. Welche Position ist aktuell zu besetzen? Wohin

Zu einem Vorstellungstermin eingeladen zu werden, nachdem man womöglich bereits einen echten Bewerbungsmarathon hinter sich gebracht hat, ist der letzte Schritt, den Traumjob auch zu bekommen. Nun hat man die ersten schweren Hürden geschafft, die extravagante Bewerbungsmappe mit all den Umständen, die sie dem Bewerber beschwerte, hat nachweislich den potentiellen neuen Arbeitgeber überzeugt. Nun muss man das auch mit seiner Persönlichkeit im Gespräch beim sehr wichtigen Ersteindruck schaffen. Auch hier ist das Eis gebrochen, wenn der erste Schritt getan ist: Alle Hände sind geschüttelt worden, man wird nach seinen Personalien befragt und darüber hinaus über die eigene Intention, warum man sich selbst als geeignet für die zu besetzende Stelle hält. Auch diesen Teil des Bewerbungsverfahrens übersteht man gut, wenn man authentisch und seriös bleibt. Doch dann kommt meist eine Frage, die die meisten Bewerber sehr ins Wanken bringt: “Wie sind Ihre Gehaltsvorstellungen?” – Diese Frage ist ausgesprochen unangenehm, viele Menschen trifft sie unerwartet und die passende Antwort fehlt.

Bei kleineren, familiären Unternehmen muss man sich im Allgemeinen wenig Gedanken um bewusst gestellte Fangfragen machen. Doch gerade in größeren Firmen ist damit zu rechnen. Oft werden kleine Fallen gestellt, ohne dass der Bewerber das – auch im Nachgang – überhaupt bemerkt hat. Auch genau diese – also keine – Reaktion darauf kann oftmals richtig sein. Doch die üblichen kleinen Fallen und Fangfragen kann man erwarten, sich darauf einstellen. Es gibt sogar Unternehmen, die bewusst unverschämte oder ungerechtfertigte bis verbotene Fragen stellen, um die Geduld und das Durchsetzungsvermögen des Bewerbers zu testen. Eines sei also ganz klar in den Raum gestellt: Man muss nicht auf alles eine Antwort haben und wenn, dann muss sie auch nicht immer “richtig” sein. Dafür sind wir Menschen.

Welche Fragen könnten mich erwarten und wie reagiere ich richtig?

Man reagiert immer zunächst richtig, wenn man souverän bleibt. Selbstverständlich ist ein Jeder aufgeregt, gerade wenn die Fragestellungen immer kniffliger werden. Dennoch muss das Gegenüber, das über jede Menge Know-how verfügt, das nicht sofort bemerken. Ein lockere aber selbstbewusste Haltung ist hierbei wichtig, die Stimme sollte fest bleiben. Das kann auch im Vorhinein bereits mit Freunden oder Familienmitgliedern geübt werden.

Das Gespräch an sich sollte stets und kontinuierlich in freundlichem Tonfall stattfinden. Wenn man hier sitzt, im Vorstellungsgespräch, hat man schon eine sehr große Hürde genommen und ein Stück weit hat sich der eventuell zukünftige Arbeitgeber schon ein Stück weit für den Bewerber entschieden, sonst säße man nicht an einem gemeinsamen Tisch.

Es wird nach einer fragwürdigen Lücke im Lebenslauf gefragt? Wäre das ernsthaft ein schwerwiegendes Problem, so fände das aktuelle Gespräch gar nicht statt. Erklärt gehört eine Lücke dennoch. Und zwar plausibel und ernsthaft. Gemieden werden sollte Aussagen á la “Ich war arbeitslos/arbeitssuchend, weil…” – benennen kann man die Zeit der Arbeitslosigkeit als “Bewerbungsphase”, das klingt deutlich positiver.

Wenn nach PC-Kenntnissen gefragt wird, sollte nicht pauschal geantwortet werden, wie “Ich kenne bereits diverse Arztprogramme und konnte mich bisher stets gut einfinden.” – Es wäre an dieser Stelle schön, wenn eine kleine Aufzählung stattfindet. Welche Programme werden wofür genutzt?

Sehr wahrscheinlich ist die Frage danach, wieso der potentielle Arbeitnehmer den Job überhaupt zu wechseln gedenkt. Ganz wichtig: Über einen Arbeitgeber redet man nicht schlecht. Ganz gleich, was der wahre Grund für den Wechsel ist. Goldrichtig liegt man, wenn man die Wertschätzung zum noch aktuellen Arbeitgeber kundtut. Dieser Einstieg ist lobenswert. Die Antwort könnte dann beispielsweise so weitergehen dass der Bewerber darlegt, dass er dennoch für wichtig hält, seine wertvollen Erfahrungen auch noch in einem anderen Unternehmen nutzen und erweitern zu können. Das zeugt von bereits vorhandener Berufserfahrung.

Ihre Ziele sind dem Unternehmen wichtig, daher werden diese auch erfragt. Auch auf privater Ebene. Abgewiegelt werden sollte das nicht, aber es ist absolut in Ordnung, wenn man die privaten Ziele kurz hält. “Ich bin privat zufrieden und möchte, dass alles genau so bleibt, wie es aktuell ist.” Im beruflichen Bereich sollte deutlich auf die Frage eingegangen werden, setzen Sie neue Ziele und bringen Sie Ideen ein. “Meine Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich XY würde ich sehr gern erweitern.”

Das Fernstudium des Bewerbers endete bereits vor einigen Wochen oder Monaten und so kommt die Frage danach auf, wieso sich noch immer nichts getan hat bisher. Hier bedarf es ausdrücklich keiner Arroganz. Die Darstellung dass man dafür nicht studiert habe, um als unbezahlter Praktikant einzusteigen, wäre hier fehl am Platz. Stattdessen kann man sehr weich darauf eingehen: Der Einstieg in große und besonders reizvolle Unternehmen ist weniger leicht, als man es sich vorstellt und der Schwerpunkt liegt an expliziter Stelle, insbesondere mit der vorangegangenen Berufserfahrung, die bereits nachweislich vorliegt. Somit verzögert sich ein solcher Einstieg leider.

Eine der meist gestellten Fragen ist auch die danach, was den Bewerber für die Firma so wertvoll machen soll. Hierbei haben viele Bewerber Schwierigkeiten zu antworten, weil man ja auch nicht überheblich wirken will. Erklärt werden kann hier, was man bereits geleistet hat im Vorfeld, welche Erfahrungen man sammeln konnte, die für den neuen Arbeitgeber wertvoll sind.

Oft sehr zu Beginn des Gespräches wird auch abgefragt was man schon über das Unternehmen weiß. Hier gehört Interesse bekundet. Man bereitet sich idealerweise bereits mit einer Vorabrecherche vor, um einige Fakten zu kennen. Aber: Fragen stellen ist ausdrücklich erwünscht. Das zeigt dem Personaler, der dem Bewerber gegenüber sitzt, dass dieser sich ernsthaft mit dem Unternehmen beschäftigt hat und sich darüber Gedanken macht. Geschmeichelt werden darf hier auch. Beispiel: “Sie, als international größtes Unternehmen im Bereich XY waren mir bereits zuvor bekannt, ich habe mich daraufhin etwas belesen…”

Welche Fragen sind gesetzlich nicht erlaubt?

Es wird immer Fragen geben, die einem unangenehm sind. Höflichkeit ist dennoch unabdingbar. Die Frage nach dem gesundheitlichen Zustand ist nach neuestem Stand nicht mehr erlaubt. Ebenso nicht die Frage nach der sexuellen Orientierung oder auch der Religiösen. Das liegt zugrunde im Gleichstellungsgesetz das besagt, dass man nicht wegen seines Alters oder Geschlechtes etc. benachteiligt werden darf.

Unzulässig ist die Frage nach dem vorherigen Gehalt. Darüber wird Stillschweigen bewahrt, das könnte auch eine regelrechte Fangfrage sein. Denn: Auch der Arbeitgeber in spe erwartet vom Bewerber und eventuell späteren Angestellten Diskretion.

Nicht zulässig ist auch die Frage nach einem (weiteren) Kinderwunsch. Das hat damit zu tun, dass im weitesten Sinne hier eine Diskriminierung der weiblichen Angestellten vorliegt, denn die Herren der Schöpfung werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Mutterpass vorlegen in den kommen Wochen, Monaten, Jahren und Leben.

Die wirtschaftliche Situation eines Arbeitnehmers darf hinterfragt werden, jedoch nur bedingt. Handelt es sich um eine zu besetzende Position, bei der der Arbeitnehmer besondere Entscheidungsgewalt über finanzielle Mittel des Unternehmens erhält, ist das zulässig. Darüber hinaus jedoch nicht, denn das ist eine intime Frage, die weit in das Privatleben des Angestellten reicht.

Oft wird sogar ein detailliertes Führungszeugnis verlangt und nach dem Vorstrafenregister gefragt. Das ist sicherlich zunächst einmal verständlich aus Sicht des potentiellen Arbeitgebers. Dennoch ist das so nicht zulässig: Wenn es Straftaten gibt, die deklariert worden sind, müssen diese schließlich nicht mit der Arbeitsmoral einhergehen. Da diese Frage eben dennoch oft gestellt wird und im Idealfall ja keine Vorstrafen vorliegen, sollte definitiv geantwortet werden, wenn das Vorstrafenregister sauber ist.

Wie reagiert man auf unzulässige Fragen?

Es gibt zum einen die Möglichkeit, hier eine Antwort zu verweigern. An dieser Stelle darf, im ordentlichen Ton, auch darauf hingewiesen werden, dass die gestellte Frage nicht zulässig ist.

Sollte eine unzulässige Frage gestellt werden und der Bewerber möchte oder soll darauf antworten, darf tatsächlich gelogen werden, um es auf den Punkt zu bringen. Fragt also ein potentieller Arbeitgeber nach dem Kinderwunsch oder dem Beziehungsstatus, ist es in der Tat erlaubt, nicht wahrheitsgemäß zu antworten. Letztendlich beginnt hier eine Zweifelhaftigkeit bereits bei der trivialen Frage nach dem Alter des Bewerbers. Dieses darf bis nach dem Vertragsabschluss verschwiegen werden, auch im Lebenslauf muss es nicht genannt werden.

Fazit: Notlügen sind erlaubt, Gelassenheit ist von Vorteil. Das wirkt noch immer besser, als semi-aggressiv zu reagieren und auf die Unzulässigkeit dieser Frage hinzuweisen.

Ganz kurz wurde hier im Rahmen eines anderen Beitrages in Bezug auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche bereits auf das sogenannte Gleichstellungsgesetz eingegangen. Dies gilt es, zu präzisieren, da es derart viele facettenreichen vermeintliche Randgruppierungen gibt, denen bewusst sein sollte, dass Sie dennoch ebensolche Rechte auf einen bestimmten Job haben wie diejenigen, die offenbar zunächst besser zur entsprechend ausgeschriebenen Stelle passen. Es gibt sogar Floskeln im Sprachgebrauch, die gerne in Stelleninseraten und während Vorstellungsterminen verwendet werden, die regelrecht verboten sind. Leider ist das oft den Bewerbern nicht bekannt, sodass bestimmte Kritik einfach hingenommen und resigniert wird.

Irgendwie liest sich jedes Arbeitszeugnis gleich. Das denkt man in jungen Jahren, ist stolz auf den ersten A4-großen Zettel, in dem steht wie fleißig man ja ist und dass man sich stets Mühe gab und immer um Pünktlichkeit bemühte. Dabei sagt das im Grunde genommen gar nichts Gutes aus. Wer sich mit der Ausdrucksweise in Arbeitszeugnissen mal genauer befasst hat der weiß, dass darin generell nichts offensichtlich Schlechtes stehen darf, um dem Arbeitnehmer seine Chancen auf eine neue Stelle nicht zu verbauen. Doch darin verstecken sich leider ausgesprochen viele Möglichkeiten, etwas nett zu verpacken und hinter dieser Formulierung leider genau den gegenteiligen Sinn zu verstecken. Vor allem für Bewerber, die gerade fertig sind mit dem Fernstudium und nebenher arbeiteten, ist das Wissen um diese gemeinen kleinen Hinweise regelrecht Gold wert.