Fallen beim Vorstellungsgespräch

Bei kleineren, familiären Unternehmen muss man sich im Allgemeinen wenig Gedanken um bewusst gestellte Fangfragen machen. Doch gerade in größeren Firmen ist damit zu rechnen. Oft werden kleine Fallen gestellt, ohne dass der Bewerber das – auch im Nachgang – überhaupt bemerkt hat. Auch genau diese – also keine – Reaktion darauf kann oftmals richtig sein. Doch die üblichen kleinen Fallen und Fangfragen kann man erwarten, sich darauf einstellen. Es gibt sogar Unternehmen, die bewusst unverschämte oder ungerechtfertigte bis verbotene Fragen stellen, um die Geduld und das Durchsetzungsvermögen des Bewerbers zu testen. Eines sei also ganz klar in den Raum gestellt: Man muss nicht auf alles eine Antwort haben und wenn, dann muss sie auch nicht immer “richtig” sein. Dafür sind wir Menschen.

Welche Fragen könnten mich erwarten und wie reagiere ich richtig?

Man reagiert immer zunächst richtig, wenn man souverän bleibt. Selbstverständlich ist ein Jeder aufgeregt, gerade wenn die Fragestellungen immer kniffliger werden. Dennoch muss das Gegenüber, das über jede Menge Know-how verfügt, das nicht sofort bemerken. Ein lockere aber selbstbewusste Haltung ist hierbei wichtig, die Stimme sollte fest bleiben. Das kann auch im Vorhinein bereits mit Freunden oder Familienmitgliedern geübt werden.

Das Gespräch an sich sollte stets und kontinuierlich in freundlichem Tonfall stattfinden. Wenn man hier sitzt, im Vorstellungsgespräch, hat man schon eine sehr große Hürde genommen und ein Stück weit hat sich der eventuell zukünftige Arbeitgeber schon ein Stück weit für den Bewerber entschieden, sonst säße man nicht an einem gemeinsamen Tisch.

Es wird nach einer fragwürdigen Lücke im Lebenslauf gefragt? Wäre das ernsthaft ein schwerwiegendes Problem, so fände das aktuelle Gespräch gar nicht statt. Erklärt gehört eine Lücke dennoch. Und zwar plausibel und ernsthaft. Gemieden werden sollte Aussagen á la “Ich war arbeitslos/arbeitssuchend, weil…” – benennen kann man die Zeit der Arbeitslosigkeit als “Bewerbungsphase”, das klingt deutlich positiver.

Wenn nach PC-Kenntnissen gefragt wird, sollte nicht pauschal geantwortet werden, wie “Ich kenne bereits diverse Arztprogramme und konnte mich bisher stets gut einfinden.” – Es wäre an dieser Stelle schön, wenn eine kleine Aufzählung stattfindet. Welche Programme werden wofür genutzt?

Sehr wahrscheinlich ist die Frage danach, wieso der potentielle Arbeitnehmer den Job überhaupt zu wechseln gedenkt. Ganz wichtig: Über einen Arbeitgeber redet man nicht schlecht. Ganz gleich, was der wahre Grund für den Wechsel ist. Goldrichtig liegt man, wenn man die Wertschätzung zum noch aktuellen Arbeitgeber kundtut. Dieser Einstieg ist lobenswert. Die Antwort könnte dann beispielsweise so weitergehen dass der Bewerber darlegt, dass er dennoch für wichtig hält, seine wertvollen Erfahrungen auch noch in einem anderen Unternehmen nutzen und erweitern zu können. Das zeugt von bereits vorhandener Berufserfahrung.

Ihre Ziele sind dem Unternehmen wichtig, daher werden diese auch erfragt. Auch auf privater Ebene. Abgewiegelt werden sollte das nicht, aber es ist absolut in Ordnung, wenn man die privaten Ziele kurz hält. “Ich bin privat zufrieden und möchte, dass alles genau so bleibt, wie es aktuell ist.” Im beruflichen Bereich sollte deutlich auf die Frage eingegangen werden, setzen Sie neue Ziele und bringen Sie Ideen ein. “Meine Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich XY würde ich sehr gern erweitern.”

Das Fernstudium des Bewerbers endete bereits vor einigen Wochen oder Monaten und so kommt die Frage danach auf, wieso sich noch immer nichts getan hat bisher. Hier bedarf es ausdrücklich keiner Arroganz. Die Darstellung dass man dafür nicht studiert habe, um als unbezahlter Praktikant einzusteigen, wäre hier fehl am Platz. Stattdessen kann man sehr weich darauf eingehen: Der Einstieg in große und besonders reizvolle Unternehmen ist weniger leicht, als man es sich vorstellt und der Schwerpunkt liegt an expliziter Stelle, insbesondere mit der vorangegangenen Berufserfahrung, die bereits nachweislich vorliegt. Somit verzögert sich ein solcher Einstieg leider.

Eine der meist gestellten Fragen ist auch die danach, was den Bewerber für die Firma so wertvoll machen soll. Hierbei haben viele Bewerber Schwierigkeiten zu antworten, weil man ja auch nicht überheblich wirken will. Erklärt werden kann hier, was man bereits geleistet hat im Vorfeld, welche Erfahrungen man sammeln konnte, die für den neuen Arbeitgeber wertvoll sind.

Oft sehr zu Beginn des Gespräches wird auch abgefragt was man schon über das Unternehmen weiß. Hier gehört Interesse bekundet. Man bereitet sich idealerweise bereits mit einer Vorabrecherche vor, um einige Fakten zu kennen. Aber: Fragen stellen ist ausdrücklich erwünscht. Das zeigt dem Personaler, der dem Bewerber gegenüber sitzt, dass dieser sich ernsthaft mit dem Unternehmen beschäftigt hat und sich darüber Gedanken macht. Geschmeichelt werden darf hier auch. Beispiel: “Sie, als international größtes Unternehmen im Bereich XY waren mir bereits zuvor bekannt, ich habe mich daraufhin etwas belesen…”

Welche Fragen sind gesetzlich nicht erlaubt?

Es wird immer Fragen geben, die einem unangenehm sind. Höflichkeit ist dennoch unabdingbar. Die Frage nach dem gesundheitlichen Zustand ist nach neuestem Stand nicht mehr erlaubt. Ebenso nicht die Frage nach der sexuellen Orientierung oder auch der Religiösen. Das liegt zugrunde im Gleichstellungsgesetz das besagt, dass man nicht wegen seines Alters oder Geschlechtes etc. benachteiligt werden darf.

Unzulässig ist die Frage nach dem vorherigen Gehalt. Darüber wird Stillschweigen bewahrt, das könnte auch eine regelrechte Fangfrage sein. Denn: Auch der Arbeitgeber in spe erwartet vom Bewerber und eventuell späteren Angestellten Diskretion.

Nicht zulässig ist auch die Frage nach einem (weiteren) Kinderwunsch. Das hat damit zu tun, dass im weitesten Sinne hier eine Diskriminierung der weiblichen Angestellten vorliegt, denn die Herren der Schöpfung werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Mutterpass vorlegen in den kommen Wochen, Monaten, Jahren und Leben.

Die wirtschaftliche Situation eines Arbeitnehmers darf hinterfragt werden, jedoch nur bedingt. Handelt es sich um eine zu besetzende Position, bei der der Arbeitnehmer besondere Entscheidungsgewalt über finanzielle Mittel des Unternehmens erhält, ist das zulässig. Darüber hinaus jedoch nicht, denn das ist eine intime Frage, die weit in das Privatleben des Angestellten reicht.

Oft wird sogar ein detailliertes Führungszeugnis verlangt und nach dem Vorstrafenregister gefragt. Das ist sicherlich zunächst einmal verständlich aus Sicht des potentiellen Arbeitgebers. Dennoch ist das so nicht zulässig: Wenn es Straftaten gibt, die deklariert worden sind, müssen diese schließlich nicht mit der Arbeitsmoral einhergehen. Da diese Frage eben dennoch oft gestellt wird und im Idealfall ja keine Vorstrafen vorliegen, sollte definitiv geantwortet werden, wenn das Vorstrafenregister sauber ist.

Wie reagiert man auf unzulässige Fragen?

Es gibt zum einen die Möglichkeit, hier eine Antwort zu verweigern. An dieser Stelle darf, im ordentlichen Ton, auch darauf hingewiesen werden, dass die gestellte Frage nicht zulässig ist.

Sollte eine unzulässige Frage gestellt werden und der Bewerber möchte oder soll darauf antworten, darf tatsächlich gelogen werden, um es auf den Punkt zu bringen. Fragt also ein potentieller Arbeitgeber nach dem Kinderwunsch oder dem Beziehungsstatus, ist es in der Tat erlaubt, nicht wahrheitsgemäß zu antworten. Letztendlich beginnt hier eine Zweifelhaftigkeit bereits bei der trivialen Frage nach dem Alter des Bewerbers. Dieses darf bis nach dem Vertragsabschluss verschwiegen werden, auch im Lebenslauf muss es nicht genannt werden.

Fazit: Notlügen sind erlaubt, Gelassenheit ist von Vorteil. Das wirkt noch immer besser, als semi-aggressiv zu reagieren und auf die Unzulässigkeit dieser Frage hinzuweisen.

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