BAföG Folgeantrag nicht vergessen

Die Semester und BWZ (Bewilligungszeitraum) für aktuelle BAföG Zahlungen neigen sich dem Ende. Studenten die weiterhin einen Zuschuss benötigen, müssen jetzt ihren Folgeantrag einreichen. Der Weiterförderungsantrag sorgt für jeweils ein weiteres Jahr BAföG oder für den jeweils individuellen Zeitraum der beantragt wurde. Bestenfalls wird der BAföG-Antrag schon zwei Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ eingereicht. Hier unbedingt auf möglichst vollständige Unterlagen achten. Der Vorteil dieser frühen Antragstellung liegt in der unterbrechungsfreien Fortzahlung vom BAföG. Selbst wenn vom Amt kein rechtzeitiger Bescheid ergeht, ist gesetzlich eine Weiterzahlung der bisherigen Leistungen geregelt. Stellt sich für den neuen Bewilligungszeitraum eine andere Summe heraus, kommt es anschließend zu Nachzahlungen oder Rückforderungen. Bei Forderungen muss der Studierende den zuviel erhaltenen Anteil ans Amt erstatten. Besteht kein weiterer Anspruch auf BAföG, so muss die vollständige Summe für den neuen Zeitraum zurück. Es genügt beim Folgeantrag kein formloser Antrag. Und dieser würde auch zwei Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ nicht für eine automatische Fortzahlung sorgen. Hierzu muss ein ordentlicher Antrag zwei Kalendermonate vorher eingereicht werden und die Unterlagen müssen vollständig sein. Dabei handelt es sich um die gleichen Unterlagen wie beim ersten Antrag. Einzig auf dem Lebenslauf kann verzichtet werden.

BAföG-Ratgeber auf NadS.de

Wichtige Fragen zum BAföG werden in unserem Ratgeber kostenlos beantwortet. Auch Sonderfälle wie das Masterstudium und BAföG oder finanzielle Zuschüsse fürs Fernstudium sind darin umfangreich beschrieben. Wie man einen Antrag stellt und wohin dieser geschickt wird, sind weitere wichtige Anliegen unserer Leser die wir im BAföG Ratgeber klären.

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