Wieviel BAföG muss wann zurückgezahlt werden?

Das BAföG war bei seiner Einführung als Vollzuschuss konzipiert. Das heißt, wer BAföG erhielt, brauchte nicht zurückzuzahlen. Der Vollzuschuss gilt heute nur noch für das Schüler-/Auszubildenden-BAföG. Beim BAföG für das Studium sieht es etwas anders aus.
Wie viel BAföG muss zurückgezahlt werden?
Das BAföG für Studierende wird zu gleichen Teilen als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen vergeben. Die Hälfte des erhaltenen BAföGs muss also zurückgezahlt werden. Je nach Bezugsdauer und Höhe des gezahlten BAföGs kann sich aber auch so ein recht großer Betrag summieren. Um die Schuldenlast, die Studienabsolventinnen und -absolventen nach dem Studium zu tragen haben, aber in Grenzen zu halten, wurde 2001 eine Schuldengrenze von 10.000 Euro eingeführt. Das heißt, dass unabhängig von der Höhe des tatsächlich bezogenen BAföGs grundsätzlich maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Neben dieser Begrenzung der Schuldensumme gibt es zusätzlich Möglichkeiten, den Rückzahlungsbetrag zu reduzieren. In folgendende Fällen ist dies grundsätzlich möglich:
  1. Bei guten Abschlussnoten
  2. Bei schnellem Studienabschluss
  3. Bei Kindererziehung
Ein Darlehensreduzierung für gute Abschlussnoten wird Studierenden auf Antrag gewährt, wenn sie zu den besten 30 Prozent der Absolventinnen und Absolventen des Jahrganges zählen. Der Umfang der Reduzierung hängt von weiteren Faktoren ab. Daraus ergibt sich folgende Staffelung:
  • Abschlussprüfung wurde innerhalb der Förderungshöchstdauer bestanden: 25 Prozent Erlass (gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2012)
  • Abschlussprüfung wurde maximal sechs Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer bestanden: 20 Prozent Erlass
  • Abschlussprüfung wurde maximal zwölf Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer bestanden: 15 Prozent Erlass
  • Absolventen von Akademien, unabhängig von der Studiendauer: 20 Prozent Erlass
Eine Darlehensreduzierung für gute Abschlussnoten wird Studierenden gewährt, die ihr Studium mindestens vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer erfolgreich abschließen. In diesem Fall werden pauschal 2.560 Euro des Darlehens erlassen. Nach dem Abzug der möglichen Erlasse ergibt sich die zurückzuzahlende Summe.
Wann und wie muss das BAföG zurück gezahlt werden?
Die Rückzahlung des BAföGs beginnt regulär fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Etwa ein halbes Jahr bevor die ersten Zahlungen fällig werden, meldet sich das Bundesverwaltungsamt bei der betreffenden Person und informiert über die Höhe der zurückzuzahlenden Summe und über das weitere Verfahren. Die reguläre Höhe der Raten beträgt 105 Euro pro Monat. Die Zahlungen dieser Raten sind quartalsweise fällig. Bei geringem Einkommen wird die Höhe der monatlichen Raten gegebenenfalls angepasst. Liegt gar kein Einkommen vor oder liegt das Einkommen unterhalb einer bestimmte Grenze, kann eine Stundung der Rückzahlungen beantragt werden. Wer zum Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlungen ein Kind unter 10 Jahren erzieht oder ein behindertes Kind pflegt kann einen Teilerlass beantragen. Wer sich dazu entscheidet, die gesamte Darlehenssumme vorzeitig und auf einmal zurückzuzahlen kann ebenfalls einen Teilerlass der Schuldensumme erhalten. Die Höhe des Erlasses richtet sich dabei nach Gesamthöhe des bezogenen BAföGs.