Voraussetzungen für BAföG beim Masterstudium
Mit der Einführung der konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge im Zuge der sogenannten Bologna-Reform ergab sich ein Problem für das bisherige BAföG für Studierende. Das Gesetz sah bis dahin ausschließlich die Förderung eines Erststudiums vor. Damit hätten zwar auch Bachelor-Studierende BAföG erhalten können. Masterstudierende jedoch nicht, weil das vorangegangene Bachelorstudium ein Erst- und das anschließende Masterstudium ein Zweitstudium gewesen wäre. Das wurde jedoch bis dahin vom BAföG nicht mehr unterstützt. Weil aber der Master- mit dem Diplom- und Magisterabschluss vergleichbar ist, wurde das BAföG im Herbst 2010 an die neuen Studienabschlüsse angepasst.
Persönliche Kriterien für eine BAföG-Unterstützung beim Masterstudium
Seit der Anpassung des BAföGs an die Masterstudiengänge gelten speziell für die Unterstützung von Masterstudierenden folgende Kriterien:
- Das Masterstudium muss vor dem 35. Geburtstag aufgenommen werden
- Der Masterstudiengang muss einen Bachelorabschluss vorraussetzen
- Außer dem Bachelor darf kein anderer Hochschulabschluss (wie z. B. Diplom oder Magister) erworben worden sein
Das letzte Kriterium schließt alle Studierenden aus, die noch einen „alten Studienabschluss“ absolviert haben, obwohl sie damit die Zulassungsbedingung für ein Masterstudium erfüllen.
Im Gegensatz dazu ist die Altersgrenze, bis zu der ein Studium begonnen werden darf, deutlich flexibler. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich auch Studierende BAföG erhalten, die älter als 34 Jahre sind. Zum Beispiel kann die Altersgrenze heraufgesetzt werden, wenn Kinder erzogen oder Familienangehörige gepflegt werden mussten. Auch wenn die Zugangsvoraussetzung für ein vorangegangenes Bachelorstudium auf dem zweiten Bildungsweg erreicht wurde, oder eine berufliche Qualifikation den Zugang zum Bachelorstudium ermöglicht hat, kann die Altersgrenze für den Beginn eines Masterstudium heraufgesetzt werden. In solchen Fällen muss sich das Masterstudium in der Regel nahtlos an das Bachelorstudium anschließen.
Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine allgemeine Voraussetzung, um überhaupt BAföG erhalten zu können. Ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller letztendlich wirklich BAföG erhält, hängt maßgeblich von der finanziellen Situation der betreffenden Person und ihrer Familie ab. Lesen Sie dazu auch: Antragstellung, Höhe und Rückzahlung von BAföG
Besonderheiten bei der BAföG-Rückzahlung
Für das BAföG beim Masterstudium gelten nicht nur andere Voraussetzungen bei der Förderfähigkeit sondern auch Besonderheiten bei der Rückzahlung. Der BAföG-Antrag für ein Masterstudium wird unabhängig von einer eventuellen früheren BAföG-Unterstützung für ein Bachelorstudium betrachtet. Das hat vor allem auf die BAföG-Rückzahlung Auswirkungen. Bestimmte Vergünstigungen werden für jede BAföG-Unterstützung einzeln berechnet. Außerdem beginnt die Rückzahlungsfrist für die erste BAföG-Unterstützung mit dem Abschluss des Bachelorstudiums abzulaufen.
Die BAföG-Empfänger müssen sich daher darauf einstellen, bereits relativ kurz nach Abschluss des Masterstudiums die ersten Rückzahlungsforderungen für das BAföG für das Bachelorstudium zu erhalten. Die Frist für die Rückzahlung eines BAföGs für das Masterstudium beginnt unabhängig davon mit dem Abschluss des Masterstudiums. Die Darlehenshöchstgrenze, also der maximale Betrag, der als Darlehen zurückgezahlt werden muss, wird jedoch nicht separat behandelt. Das bedeutet, dass für beide Unterstützungen zusammen genauso wie für eine einzelne BAföG-Unterstützung maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen.
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