BAföG für das Masterstudium

Hinter der Abkürzung BAföG verbirgt sich die weitaus sperrigere Bezeichnung Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten, die die Kosten für ein Studium oder eine Ausbildung nicht selbstständig oder mit Unterstützung ihrer Eltern tragen können. Auf diese Weise soll das BAföG eine finanzielle Grundsicherung für diese Personen ermöglichen. Das BAföG wurde bereits im Laufe der 70er Jahre eingeführt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es als Vollzuschuss ausgegeben. Studierende, die gefördert wurden, mussten nichts zurückzahlen. Diese grundsätzlich Eigenschaft der Förderung wurde im Laufe der Zeit geändert, so dass heute meistens zumindest ein Teil der Unterstützung als Darlehen ausgegeben wird. Es muss also später zurückgezahlt werden. Neben dieser Eigenschaft haben sich auch viele andere Faktoren beim BAföG geändert. Heute lässt sich daher kaum noch pauschal sagen, wer BAföG erhält und wer nicht. Ursprünglich war zum Beispiel das Einkommen der Eltern der entscheidende Faktor dafür, ob BAföG gezahlt wurde oder nicht. Heute werden unter anderem das eigene Einkommen, das Einkommen von Ehepartnern und viele andere Kriterien bei der Entscheidung über einen Anspruch berücksichtigt. Wie bereits erwähnt, liegt die Einführung des BAföGs inzwischen mehr als 40 Jahre zurück. Das Gesetz ist daher nach wie vor noch immer hauptsächlich auf Erststudierenden an staatlichen Hochschulen zugeschnitten. Auch eine Anpassung an die konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge vor wenigen Jahren hat daran nicht viel geändert. Aus diesen Gründen kommt das BAföG nicht für alle Master- oder MBA-Studierenden als geeignetes Mittel für eine Studienfinanzierung in Frage. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, unter welchen Umständen aber auch Master- und MBA-Studierende BAföG erhalten können und was Sie bei einer Antragstellung beachten sollten:

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