Anspruch auf BAföG

Das BAföG ist ein Bestandteil des Sozialgesetzbuches I (SGB I). Bei den gewährten Leistungen handelt es sich daher um Sozialleistungen, auf die jeder einzelne im Zweifelsfall auch einen Rechtsanspruch hat, sofern er oder sie die Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Was aber sind diese Bedingungen?

Grundsätzlich gibt es zwei Kriterien nach denen beurteilt wird, ob BAföG gewährt wird, oder nicht. Zum einen ist in dem Gesetz genau geregelt, welche Art von Ausbildungen unterstützt werden. Zum anderen müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen der Antragsteller erfüllt sein. Hierbei spielt zum Beispiel das Alter eine entscheidende Rolle.

Geförderte Ausbildung mit BAföG

Nach BAföG werden Schulausbildungen an allgemeinbildenden Schulen ab der zehnten Klasse, sowie der Besuch von Berufs- oder Berufsfachschulen gefördert. Ebenfalls gefördert werden Ausbildungen an Akademien und Hochschulen.
Förderungen werden unabhängig von der Schulart nur für Erstausbildungen gewährt. In den letzten Jahren hatte sich aus dieser Einschränkung ein massives Problem entwickelt.

Nach der Einführung der konsekutiven Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses, mussten nach der bestehenden BAföG-Regelung Masterstudiengänge als Zweitstudium eingestuft werden, wodurch eine Förderung nicht möglich war. Bei der letzten Aktualisierung des Gesetzes im Herbst 2010 wurde dieser Punkt aber geändert. Dadurch ist eine Förderung auch für Masterstudiengänge möglich. Es gelten jedoch nach wie vor einige besondere Regelungen.

Persönliche Voraussetzungen für ein BAföG

Wer die oben genannten Anforderungen erfüllt, muss zusätzlich auch noch einige persönliche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt zum Beispiel, dass das Alter der Antragstellerin oder des Antragstellers beim Beginn der Ausbildung, die gefördert werden soll, unter 30 Jahre alt sein muss. Ausnahmen werden gewährt, falls Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. Für die Aufnahme eines Masterstudiums gilt die reguläre Altergrenze von 35 Jahren.

Für ausländische Studierende gelten besondere Voraussetzungen für eine Förderung. Zum Beispiel müssen sie sich bereits seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zusätzlich gelten strenge Anforderungen zur Einhaltung der Regelstudienzeit.